Deutschkenntnisse
Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen.
Anmeldung zum Studium
Das Bewerbungsportal für die Aufnahmeprüfung zum Sommersemester 2022 wird im November 2021 freigeschaltet. Bewerbungen sind anschließend bis zum 1. Dezember 2021 möglich. Bitte senden Sie vorher keine Bewerbungsunterlagen.
→ Anmeldung zum Studium
Für eine vollständige Bewerbung sind dem Anmeldeformular folgende Unterlagen beizufügen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- 1 Passfoto (mit Namen versehen)
- der Nachweis der Hochschulreife (Abitur) in beglaubigter Abschrift oder Kopie (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt in beglaubigter Übersetzung) oder eine Erklärung, dass der Bewerber am Verfahren nach der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die Begabtenprüfung zur Zulassung an den Staatlichen Hochschulen
für Musik des Landes Baden-Württemberg vom 29.03.1976 (Ges.Bl. S. 461)
teilzunehmen beabsichtigt. Für Bewerber des Studiengangs Schulmusik ist der Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verpflichtend. (Vorschüler: eine Schulbescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Schulabschlusses). - Bewerber, die vorher an anderen Hochschulen studiert haben, Nachweise über Studienzeit und Studienaufenthalte, Nachweise über bereits abgelegte Teil- oder Abschlussprüfungen und ggf. Studienbuch der bereits besuchten Hochschule (bei ausländischen Zeugnissen beglaubigte Übersetzung)
- Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage des Zertifikats TestDaF Niveaustufe 3 (TDN 3) nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen sowie amtlich beglaubigte Übersetzungen der notwendigen Bescheinigungen, Zeugnisse und dergleichen.
- frankierter Rückumschlag C 5 oder DIN A4 (Porto € 1,55)
- Einzahlungsbeleg über die Einzahlung des Bearbeitungsentgeltes
in Höhe von € 50,00 (Schecks werden nicht akzeptiert)
Empfänger: LOK BA-Wü / HfM KA
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST600
Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck: 9602000004499 - Bearbeitungsentgelt
(Angabe wichtig, ggf. auch Name des Bewerbers angeben)
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