Ab 27.12.2021: Zutritt nur mit FFP 2-Maske!

23. Dezember 2021
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FFP2-Maske

Bekanntmachung

Liebe Studierende,
verehrte Dozentinnen und Dozenten,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

angesichts der wachsenden Bedrohungslage durch Omikron verschärft die Landesregierung die Corona-Verordnung. Diese wird wohl nach den Weihnachtsfeiertagen in Kraft treten. Doch schon heute sind wir gehalten, eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht anzuordnen.

Ab Montag, dem 27.12.2021, gilt:
Nur mit einer FFP2-Maske dürfen Hochschulgebäude betreten werden.

Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen darf, muss dem Rektorat ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Wer dies noch nicht getan haben sollte, muss dies umgehend nachholen.

Ich danke Ihnen für die Bereitschaft, zum Schutze Ihrer selbst und von uns allen, die Hygieneregeln diszipliniert einzuhalten.

Mit guten Wünschen

Ihr
Hartmut Höll
Rektor